Ab Dienstag gilt neue Corona-Allgemeinverfügung im OBK

Mit Erreichen der sogenannten Gefährdungsstufe 1 gelten ab Mitternacht die schon von der Landesregierung festgelegten Regeln- wie beispielsweise Feste nur noch höchstens mit 25 Personen und eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen auch am Sitz- oder Stehplatz. Weitere Infos zu den geltenden Regelungen der Landesregierung gibt es hier. In Absprache mit den Kommunen hat der Oberbergische Kreis sich aber noch für weitergehende Maßnahmen darüber hinaus entschieden: Ab Dienstag um Mitternacht muss auch in Gummersbach in der Fußgängerzone Kaiserstraße und der Hindenburgstraße, am Lindenplatz, der Kampstraße sowie auf dem Fußweg zwischen der Kampstraße und der Steinmüllerallee Maske getragen werden. Die komplette Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises gibt es hier.

Lage im Rheinisch-Bergischen Kreis

Für den Rheinisch-Bergischen Kreis dürften dagegen bald noch schärfere Regeln gelten. Der Kreis meldete bereits am Freitag (16.10.2020) das Überschreiten der Gefährdungsstufe 2, also der Wocheninzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Beim Landeszentrum Gesundheit ist dieser Wert aber noch nicht aufgeführt- und die Zahlen des LZG NRW gelten, um rechtsverbindlich Maßnahmen anzuordnen. Der Rheinisch-Bergische Kreis hatte das Überschreiten der 50er-Marke noch am Freitag an das LZG gemeldet, allerdings wird der Systemabgleich und das Update hier zu einer anderen Zeit durchgeführt. Das wiederum führte dazu, dass die gemeldete Überschreitung der 50er-Marke noch nicht beim LZG miteinberechnet wurde. Nach Rücksprache mit dem LZG sollen die Zahlen aber Dienstagnacht angeglichen werden, sodass der Rheinisch-Bergische Kreis dann auch offiziell als Risikogebiet gilt.

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