Gutachten zur Schuldfähigkeit im Halle-Prozess erwartet
Magdeburg (dpa) – Den rechtsterroristischen Anschlag von Halle hat der Angeklagte im Prozess gestanden – doch ist er auch schuldfähig? Diese Frage soll bei der Verhandlung heute ein psychiatrisches Gutachten klären.
Der Gutachter hat dazu schon vor Prozessbeginn Gespräche mit dem Angeklagten geführt und das Verhalten des Angeklagten an den ersten 17 Prozesstagen beobachtet. Die Schuldfähigkeit hat Einfluss auf die Länge der Freiheitsstrafe, die dem unter anderem wegen Mordes Angeklagten droht.
Ohne Schuld handelt laut Strafgesetzbuch, wer wegen «krankhafter seelischer Störung», «tiefgreifender Bewusstseinsstörung» oder «schwerer anderer seelischer Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln». Treffen diese Voraussetzungen zu, kann das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen.
Schon im Mai hatte «Der Spiegel» von einem vorläufigen Gutachten über den Angeklagten berichtet. Demnach attestierte der Gutachter dem Angeklagten zwar eine komplexe Persönlichkeitsstörung mit autistischen Zügen, hielt ihn aber dennoch für voll schuldfähig.
Das Verfahren um den Anschlag läuft seit Juli. Am 9. Oktober 2019 hatte ein schwer bewaffneter Mann versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen, um dort am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur ein Massaker anzurichten. Nachdem er nicht in das Gotteshaus gelangte, erschoss er eine 40 Jahre alte Passantin und kurz darauf einen 20-Jährigen in einem Döner-Imbiss. Auf seiner Flucht verletzte er weitere Menschen und lieferte sich einen Schusswechsel mit der Polizei, bevor er festgenommen werden konnte.
Der 28 Jahre alte Deutsche Stephan Balliet hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen Verschwörungstheorien begründet. Der Prozess läuft vor dem Oberlandesgericht Naumburg, findet aus Platzgründen aber in Magdeburg statt. Am Dienstag soll es neben dem psychiatrischen Gutachten unter anderem um die Schussverletzung des Angeklagten gehen.
An den ersten 17 Prozesstagen waren nach dem Angeklagten Menschen aus dessen persönlichem Umfeld und viele Überlebende aus der Synagoge und von den anderen Tatorten als Zeugen aufgetreten. Außerdem sagten zahlreiche Ermittler vom Bundeskriminalamt (BKA) aus. Anwälte der Nebenkläger hatten dabei kritisiert, dass die BKA-Experten mehrmals Wissenslücken offenbarten und einräumen mussten, bestimmte Ermittlungsansätze, gerade zu den Internet-Aktivitäten des Angeklagten, nicht weiter verfolgt zu haben. Das Gericht soll die Internet-Aktivitäten des Angeklagten daher am Mittwoch noch einmal genauer untersuchen.
Dafür ist die Autorin Karolin Schwarz als Gutachterin geladen. Schwarz schreibt über neue Formen des Rechtsextremismus und soll dem Gericht erklären, wie die Plattformen, auf denen sich der Angeklagte in den Jahren vor dem Anschlag aufhielt, funktionieren. Damit soll die Beweisaufnahme enden. Mitte November sollen dann Anklage, Nebenklage und Verteidigung ihre Plädoyers abgeben. Angesichts der mehr als 20 Vertreter der Nebenklage erwartet das Gericht, dass dies mehrere Tage dauert.
© dpa-infocom, dpa:201103-99-185691/2
Ein Psychiater hat den Angeklagten im Halle-Prozess und schon davor gesprochen und beobachtet. Kurz vor Ende der Beweisaufnahme soll er nun sein Gutachten vorlegen. Davon hängt die Dauer einer möglichen Haftstrafe ab. Read More