Gutachter im Halle-Prozess – Angeklager voll schuldfähig
Das psychiatrische Gutachten attestiert dem Angeklagten im Halle-Prozess eine tiefe Persönlichkeitsstörung. Er handelte aber weder aus Zwang noch im Wahn, so der Gutachter. Der Angeklagte selbst kritisiert die Einschätzung. Das psychiatrische Gutachten attestiert dem Angeklagten im Halle-Prozess eine tiefe Persönlichkeitsstörung. Er handelte aber weder aus Zwang noch im Wahn, so der Gutachter. Der Angeklagte selbst kritisiert die Einschätzung. Read More