Münchner Corona-Demo darf nicht so stattfinden wie geplant
München (dpa) – Die für diesen Samstag in München geplante Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen darf nicht ganz so stattfinden, wie von den Veranstaltern geplant.
Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am frühen Samstagmorgen – er kippte aber eine Beschränkung auf 1000 statt der angemeldeten 5000 Teilnehmer und widersprach damit in dem Punkt dem erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts München und den Vorgaben der Stadt. Auch wurde ein bislang verbotener Aufzug mit bis zu 500 Teilnehmern durch die Stadt erlaubt. In einem anderen Punkt wurde die Beschwerde der Organisatoren zurückgewiesen.
So darf die geplante Haupt-Kundgebung nicht wie vom Veranstalter geplant auf dem Odeonsplatz, sondern nur auf der Theresienwiese stattfinden. Auch die Vorinstanz hatte in diesem Punkt so geurteilt. Die Organisatoren der Demo, die Initiative «Querdenken 089», hatte gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt.
«Querdenken 089» hatte eine Demonstration mit 5000 Teilnehmern auf dem Odeonsplatz unter dem Motto «Frieden, Freiheit und Gesundheit» angemeldet. Die Stadt untersagte diese. Stattdessen erlaubte sie die Demo unter strikten Auflagen auf der Theresienwiese – allerdings aus Infektionsschutzgründen nur mit 1000 Teilnehmern. Ein geplanter Demonstrationszug durch die Stadt wurde ebenfalls untersagt.
Gegen diese Auflage hatten die Veranstalter geklagt. Das Verwaltungsgericht München hatte dann die Entscheidungen der Stadt bestätigt (M 13 E 20.4261 und M 13 E 20.4258). Ein Argument dafür: Die absehbaren Verstöße gegen das gesetzlich zwingend erforderliche Abstandsgebot begründeten eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit, erklärten die Richter.
In Berlin hatte es zuletzt am Rande mehrerer Demonstrationen gegen die Corona-Politik Auseinandersetzungen von Demo-Teilnehmern und der Polizei gegeben. 300 bis 400 Menschen hatten Absperrungen überrannt und kurzzeitig die Treppen vor dem Reichstagsgebäude besetzt. Das Vorgehen der Demonstranten hatte bei Politikern für Empörung gesorgt.
© dpa-infocom, dpa:200912-99-528748/3
Eine für heute von der Initiative “Querdenken 89” in München geplante Demo gegen die Corona-Maßnahmen darf nicht auf dem Odeonsplatz stattfinden. Sie wurde per Gerichtsentscheidung auf die Theresienwiese verlegt. Read More Feedzy
München (dpa) – Die für diesen Samstag in München geplante Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen darf nicht ganz so stattfinden, wie von den Veranstaltern geplant.
Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am frühen Samstagmorgen – er kippte aber eine Beschränkung auf 1000 statt der angemeldeten 5000 Teilnehmer und widersprach damit in dem Punkt dem erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts München und den Vorgaben der Stadt. Auch wurde ein bislang verbotener Aufzug mit bis zu 500 Teilnehmern durch die Stadt erlaubt. In einem anderen Punkt wurde die Beschwerde der Organisatoren zurückgewiesen.
So darf die geplante Haupt-Kundgebung nicht wie vom Veranstalter geplant auf dem Odeonsplatz, sondern nur auf der Theresienwiese stattfinden. Auch die Vorinstanz hatte in diesem Punkt so geurteilt. Die Organisatoren der Demo, die Initiative «Querdenken 089», hatte gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt.
«Querdenken 089» hatte eine Demonstration mit 5000 Teilnehmern auf dem Odeonsplatz unter dem Motto «Frieden, Freiheit und Gesundheit» angemeldet. Die Stadt untersagte diese. Stattdessen erlaubte sie die Demo unter strikten Auflagen auf der Theresienwiese – allerdings aus Infektionsschutzgründen nur mit 1000 Teilnehmern. Ein geplanter Demonstrationszug durch die Stadt wurde ebenfalls untersagt.
Gegen diese Auflage hatten die Veranstalter geklagt. Das Verwaltungsgericht München hatte dann die Entscheidungen der Stadt bestätigt (M 13 E 20.4261 und M 13 E 20.4258). Ein Argument dafür: Die absehbaren Verstöße gegen das gesetzlich zwingend erforderliche Abstandsgebot begründeten eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit, erklärten die Richter.
In Berlin hatte es zuletzt am Rande mehrerer Demonstrationen gegen die Corona-Politik Auseinandersetzungen von Demo-Teilnehmern und der Polizei gegeben. 300 bis 400 Menschen hatten Absperrungen überrannt und kurzzeitig die Treppen vor dem Reichstagsgebäude besetzt. Das Vorgehen der Demonstranten hatte bei Politikern für Empörung gesorgt.
© dpa-infocom, dpa:200912-99-528748/3