Neue Allgemeinverfügung für Oberberg
Dazu zählt beispielsweise, dass Zusammenkünfte im öffentlichen Raum nur noch mit maximal 5 Personen oder 2 Hausständen erlaubt sind. An privaten Feiern im öffentlichen Raum dürfen nur noch maximal 10 Gäste teilnehmen. Weil der Kreis bereits Anfang der Woche die Vorwarnstufe erreicht hatte, hatte er bereits da eigene Maßnahmen, die über die der Landesregierung hinausgehen beschlossen. Dazu zählt eine Maskenpflicht in Gummersbach auch in der Fußgängerzone und anderen diversen Straßen drum herum. Diese Regelungen behalten bleiben gültig, weitere, eigene Regeln darüber hinaus beschließt der OBK aber nicht.
Weitere Infos:
https://www.obk.de/cms200/aktuelles/oeffentliche_bekanntmachungen/
https://www.rbk-direkt.de/verordnungen-erlasse-und-informationen.aspx