Oberberg: Eilanträge zu Gottesdiensten abgelehnt

Die Gemeinden hatten sich vor allem gegen die Maskenpflicht und die Begrenzungen von Dauer und Teilnehmerzahl gerichtet. Für sie sind diese Einschränkungen rechtswidrig. Das Gericht hat das mit Blick auf die Maskenpflicht als unzulässig zurückgewiesen: diese ergebe sich aus der NRW weiten Corona-Schutzverordnung und sei nicht durch den Kreis angeordnet worden.

In seiner Entscheidung hat das Gericht nach Kreisangaben nicht nur die nach wie vor hohe Inzidenz berücksichtigt, sondern auch die Tatsache, dass sich die britische Virusmutante immer weiter ausbreitet. 

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